bonn on ice

Eisbahnordnung


Durch den Erwerb einer Eintrittskarte akzeptiert der /die Käufer*in vorliegende Eisbahnordnung.

Die Benutzung aller Anlagen, insbesondere aller Eisflächen, erfolgt stets auf eigene Gefahr und im Bewusstsein der besonderen Gefährlichkeit des Eislaufsportes. Eltern und Aufsichtspersonen haften für Ihre Kinder.

Zu Ihrer Sicherheit wird empfohlen, stets feste Handschuhe und einen geeigneten Kopfschutz (Helm) zu tragen. Auch beim Betreten der Holzflächen mit oder ohne Schlittschuhen besteht Rutschgefahr. Besonders im Bereich der Ein- und Ausgänge zu den Eisflächen kann sich witterungsbedingt Eisabrieb ansammeln. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eisflächen ein Gefälle von bis zu 3% aufweisen können. Passen Sie Ihre Laufgeschwindigkeit diesen Bedingungen an!

Trotz sorgfältiger Pflege der Eisflächen, lässt sich das Auftreten von Rissen, Unebenheiten und witterungsbedingtem „Schneematsch“ nicht völlig vermeiden. Für dadurch verursachte Stürze kann keine Haftung übernommen werden.

  • Bei Benutzung der Schließfächer gelten die dort angeschlagenen Regeln.
  • Bei einer eventuellen Überfüllung wird der Zugang zur Veranstaltung und/ oder den Eisflächen vorübergehend gesperrt.
  • Bitte vergewissern Sie sich vor Kauf bzw. vor Erstbenutzung eines Tickets, ob die Eisqualität Ihren Vorstellungen entspricht.
  • Die Beschaffenheit des Eises ist unverbindlich (Wasserpfützen, Abrieb, „Schneematsch“, etc.), d. h. es besteht kein Minderungsgrund.
    Tickets können von der Kasse nicht mehr rückvergütet werden.
  • Bei Gewitter, Sturm oder starkem Schneefall wird der Betrieb aufgrund behördlicher Vorschriften teilweise oder ganz eingestellt. wobei der Eintrittspreis nicht rückerstattet werden kann. Durchsagen und Absperrungen beachten!
  • Bei nicht sachgemäßer Verwendung der ausgegebenen Schlittschuhe, Helme u. ä., übernimmt der Betreiber keine Haftung. Kontrollieren Sie sie vor Benutzung auf etwaige Mängel.
  • Bei vom Betreiber gewährten Freifahrten erfolgt das Eislaufen in Zustimmung dieser Geschäftsordnung. Die bei einem Systemausfall (Kassen) gewährte Freifahrt endet nach Behebung.


Eintrittstickets berechtigen zum Eintritt auf die Eisflächen. Das Ticket ist nur für den ausgewählten Tag und das gebuchte Zeitfenster ab ersten Zutritt gültig. Sie können die Eisflächen in dem von Ihnen gebuchtem Zeitfenster beliebig oft verlassen und wieder betreten. Der QR Code kann (bei Kauf bereits verwendeter Tickets („Erstdurchgang“) nicht mehr rückvergütet werden.

Tickets für den Verleih berechtigen zum Ausleihen von Schlittschuhen. Das Ausleihen von Schlittschuhen und Helmen erfordert das Hinterlegen einer Kaution von € 50,- oder die freiwillige Abgabe eines gültigen Lichtbildausweises anstelle der Kaution. Für die Aufbewahrung der Ausweise wird keine Haftung übernommen. Bitte kontrollieren Sie Ihren Ausweis nach dessen Rückgabe. Bei Verlust der Schlittschuhe ist voller Kostenersatz in Höhe von € 50,- (inkl. 19% MwSt.) und bei Verlust des Schlüssels in Höhe von € 20,- (inkl. 19% MwSt) zu leisten.

Für die Lernlaufhilfen (Pinguine) gilt eine eigene Benutzungsordnung.

Es ist verboten

  • Rücksichtsloses und „schnelles“ Eislaufen, Ketten bilden, „Ice-Freestyle“-Darbietungen u. Ä.
  • Überspringen der Banden, sowie das Sitzen auf den Banden
  • Das Betreten der Eisflächen ohne Schlittschuhe (ausgen. „Kinderfläche“)
  • Das Mitnehmen von Tieren und Gegenständen jeglicher Art auf die Eisflächen (Becher, Flaschen, Gläser, Kamerastative, „Selfie Stick“, Stöcke, Kinderwagen, Rollstühle, Handtaschen, Schlitten, große Rucksäcke, „Waveboards“, u. Ä.)
  • Das Rauchen, Trinken oder Essen auf den Eisflächen.
  • Das Tragen (z.B.: auf der Schulter oder in Tragetüchern!) von Kindern auf den Eisflächen
  • Das Wegwerfen von Verpackungen (gefährdet die Sicherheit der anderen Eisläufer!)
  • Gegen die vorgegebene Richtung fahren
  • Die kommerzielle Weitergabe der Eintrittstickets (wird zur Anzeige gebracht)
  • Das Verteilen oder Aufstellen von Werbemittel und Werbung in jeglicher Form auf dem ganzen Gelände

Wir bitten um Verständnis, dass Personen, die dieser Geschäftsordnung zuwiderhandeln, von der Veranstaltungsfläche verwiesen werden müssen.

Eintrittstickets verlieren dabei Ihre Gültigkeit. Der Kaufpreis wird nicht rückerstattet.

Bonn, im November 2025 www.bonnonice.de
* vorbehaltlich behördlich angeordneter Änderungen

 



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